Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von EMASIT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sind für PC/Notebook/Smartphone und Tablet Reparatur Dienstleistungen und der Reparaturwerkstatt gültig. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden auch durch eine Auftragsannahme nicht anerkannt.

1.2 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge, Muster usw.) sowie  Informationen körperlicher und nicht körperlicher Art, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3 Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

2.1 Die Auftragserteilung kann fernmündlich, persönlich, schriftlich per Mail (über das Kontaktformular) durch den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die von ihm übermittelte Emailadresse zur Auftragsabwicklung korrekt angegeben wird sowie den Empfang der Emails von EMASIT, auch bei Einsatz von einem Spamfilter, sicherzustellen.

2.2 Ein Reparatur-Vertrag kommt erst zustande durch die fernmündliche, persönliche oder schriftliche Reparaturfreigabe des Kunden über unser Reparatur Auftrags System.

2.3 Erteilt der Kunde eine Reparaturfreigabe, kann EMASIT bis zur Erreichung des freigegebenen Betrages unmittelbar tätig werden. Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag der Reparaturfreigabe, informiert EMASIT den Kunden vor Reparaturbeginn über die Kosten. Der Kunde kann dann entscheiden, ob die Reparatur erfolgen soll oder nicht.

3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

3.1 Zieht ein Kunde während der Durchführung seinen Auftrag zurück, berechnet EMASIT einen Pauschalbetrag in Höhe von 40% des Netto- Reparaturauftrages. Weist der Kunde EMASIT niedrigere oder EMASIT dem Kunden höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen. Sofern höhere Aufwendungen durch den Anfall von Arbeitszeit angefallen sind, hat EMASIT diese dem Kunden durch schriftliche Dokumentation nachzuweisen. Die Arbeitszeit wird im 20 min. Takt in Höhe von 13,00 € in Rechnung gestellt.

4. Diagnose und Kostenvoranschlag

4.1 EMASIT führt eine Fehleranalyse zur Ermittlung der Reparaturkosten durch. Der Kostenvoranschlag wird mit 24,00 € berechnet. Dieser wird dem Kunden fernmündlich, persönlich per Schriftform oder Mail mitgeteilt.

4.2 Wünscht der Kunde einen schriftlich detaillierten Kostenvoranschlag für eine Versicherung oder Gutachter werden die Kosten nach Aufwand (Std. Takt) in Rechnung gestellt.

4.3 Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags sind teilweise Eingriffe in das Gerät notwendig, daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

4.4 Wird eine Reparatur nach der Diagnose und Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist.

5. Reparatur, Termine und Durchführung

5.1 Reparaturtermine von EMASIT sind grundsätzlich unverbindlich, da sich die Reparatur je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen und je nach Fehlerumfang verzögern kann.

5.2 Jede Reparatur oder Kostenvoranschlag erfordert in der Regel einen Eingriff in das Gerät. Es ist nicht in allen Fällen möglich, den Zustand wieder so herzustellen wie er vor dem Eingriff bestand. Daher hat der Kunde kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.

5.3 Sofern bei der schriftlichen Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, gehen getauschte Teile in das Eigentum EMASIT über. Defekte Teile sind daher vom Kunden rechtzeitig anzufordern!

5.4 EMASIT ist grundsätzlich berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen, bzw. auch Subunternehmer mit der Auftragserfüllung zu beauftragen.

6. Abholung, Aufbewahrung und Erweitertes Pfandrecht

6.1 EMASIT steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gerätes zu. Holt der Kunde das Gerät trotz mehrfacher Anmahnung (Abholaufforderung und 2-fache erfolglose Mahnung) nicht ab oder die Rechnung wird  nicht beglichen, sind wir berechtigt das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten ab Abholaufforderung in unseren Bestand zu übernehmen.

6.2 Wird das Gerät nicht binnen 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt oder die Rechnung nicht beglichen, behält sich EMASIT vor, während der Lagerfrist 6 € Lagerkosten pro Woche zu berechnen.

6.3 Nach Ablauf von 4 Wochen nach der ersten Abholaufforderung haftet EMASIT für Beschädigungen und Verlust des Gerätes nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit.

7. Gewährleistung, Mängelhaftung

7.1 Für neue Ersatzteile gilt die jeweils vom Hersteller gewährte Garantie. Bei Unternehmern wird die Gewährleistung bei neuen Ersatzteilen auf 6 Monate begrenzt und bei gebrauchten ausgeschlossen.

7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

7.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. 2 Nachbesserungen sind zulässig.

8. Haftung, Datensicherheit, Datenschutz

8.1 Eine Haftung von EMASIT wird nur für Schäden die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind beschränkt.

8.2 Bei Schadensersatzansprüchen sind wir zur kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist eine Instandsetzung oder Ersatz mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann EMASIT auch den Zeitwert des Gerätes ersetzen (Wert zum Tag der Beschädigung).

8.3 EMASIT übernimmt keine Haftung für Datenverluste während eine Hard- oder Software Reparatur bzw. einer Virenbeseitigung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe des Kunden ist vor der Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen! Auf Wunsch des Kunden, führen wir eine Datensicherung durch. Diese wird gesondert berechnet.

8.4 EMASIT hält sich an die gültigen Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie unter Datenschutz .

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Euskirchen. Abholungen sind in bar, Lieferungen durch Vorkasse, oder Nachnahme ohne jeden Abzug und zzgl. anfallenden Bearbeitungsgebühren (Nachnahme) zu begleichen.

9.2 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist EMASIT berechtigt die Auslieferung des Gerätes bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. EMASIT behält sich die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausdrücklich vor. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EMASIT.

9.3 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Porto und Versandkosten, Gefahrübergang

10.1 Die Versandkosten an EMASIT, zur Ermittlung der Reparaturkosten, sind vom Kunden zu tragen.

10.2 Der Rückversand nach einem Kostenvoranschlag oder einer Reparatur erfolgt für den Kunden kostenlos. Der kostenlose Versand erfolgt über DHL als Postpaket (bis 500 € versichert) und gilt nur für Deutschland ohne Inseln! Eine höhere Versicherungssumme kann auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten erfolgen. Der Kunde muss einen höheren Versicherungsschutz für den Rückversand fernmündlich oder schriftlich rechtzeitig in Auftrag geben.

10.3 Wünscht der Kunde eine Zahlung per Nachnahme sind die Versandkosten inkl. der anfallenden Nachnahmegebühren in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

10.4 Bei einer kostenpflichtigen Analyse und Kostenvoranschlag für Versicherungen oder Gutachter sind die Versandkosten in Höhe von 5,90 € (DHL Postpaket versichert) vom Kunden zu tragen.

10.5 Porto und Versandkosten für Inseln und ins Ausland sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

10.6 Mit dem Versand des Gerätes an den Kunden, spätestens mit Verlassen der Werkstatt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Gerätes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

11. Sonstiges

11.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen EMASIT und dem Kunden, insbesondere mit ausländischen Kunden, unterliegen dem deutschen Recht.

11.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz von EMASIT Gerichtsstand.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

1) Allgemeines

Vermietungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Von diesem Mietvertrag abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von EMASIT wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von EMASIT schriftlich bestätigt werden.

2) Vertragsgegenstand

EMASIT gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in diesem Vertrag bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet. Der Mietschein, der Bestandteil dieses Vertrages ist, spezifiziert mit Angaben über Gerätetyp, Mietdauer, Mietpreis und Versicherungswert die Mietsachen. Bei Auftragsstornierungen später als drei Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums, werden mit 40% des vereinbarten Mietbeitrages als Stornokosten fällig. Der Zeitraumfaktor wird in diesem Fall neu berechnet. Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung von EMASIT berechtigt, die Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge welcher Art auch immer in Bezug auf die Mietsache mit Dritten abzuschließen.

3) Mietdauer

Die Dauer des Mietvertrages ergibt sich aus dem Mietschein. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter. Die Basis eines Miettages erfolgt über 24h ab Abholungsdatum bzw. an einem reg. A-Tag dann 8h Betriebsdauer.

4) Übergabe und Rückgabe der Mietsache

EMASIT übergibt dem Mieter die Mietsache gegen Erteilung einer schriftlichen Quittung in den Geschäftsräumen von EMASIT bzw. am Aufstellungsort. Verpackungsmaterial und Zubehörteile werden mit übergeben. Ist ausnahmsweise eine Versendung der Mietsache vereinbart, so erfolgt diese Auf Kosten und Gefahr des Mieters und unfrei. Die Rückgabe hat spätestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter der EMASIT den vereinbarten Mietzins einschließlich aller vereinbarten Nebenkosten weiter sowie aller EMASIT aus dem Verzug entstandenen Folgekosten. Der letzte Berechnungstag ist der Tag, an dem die Mietsache zurückgegeben wird.

5) Preise und Zahlungsvereinbarungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich inkl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Miete ist für den vereinbarten Zeitraum jeweils im Voraus zu entrichten. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht eingelöst, ist EMASIT berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Mieten zu fordern und vorbehältlich der EMASIT sonst zustehenden Rechts den Vertrag zu kündigen.

6) Gewährleistung

EMASIT leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte bzw. Anlagen bei Überlassung funktionstüchtig sind und den technischen Beschreibungen entsprechen. Während der Mietzeit auftretende Mängel werden von EMASIT durch Bereitstellung eines Ersatzgerätes bzw. Reparatur behoben. Diese Leistungen können jedoch nur während der üblichen Arbeitszeiten von EMASIT erledigt werden. Sofern die Geräte außerhalb eines Umkreises von 50 km unseres Standortes eingesetzt werden, erfolgt der Service nur gegen Berechnung von Anfahrt und Arbeitszeit. Von der Haftung ausgeschlossen ist die Software, die z.B. auf Notebooks oder PC installiert ist. Hierfür ist die jeweilig „ EULA“ (Vertragsbindung des Software- Herstellers) gültig; d.h., keinerlei Haftung für Software oder evtl. daraus resultierende Abstürze oder dergleichen.

7) Haftung des Mieters

Für Verluste oder Schäden der Mietsache durch Diebstahl, Brand, Wasser oder höhere Gewalt haftet der Mieter im vollen Umfang. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei Diebstahl der Geräte bzw. Anlage in der vollen Haftung stehen. Bei Ausstellungen, Präsentationen usw. sollten bzw. müssen Sie die Mietgeräte bei Ihrer Messe – oder Haftpflichtversicherung bitte gesondert mitversichern. Für Mietgeräte z.B. Notebooks im Ausland (alles außer BRD) haftet der Mieter für alle Schäden in vollem Umfang.

8) Haftung von EMASIT

EMASIT haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Mietsache entstehen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EMASIT. Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges Einverständnis Von EMASIT Schadenbeseitigung selbst oder durch Dritte vornimmt. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten oder entgangenem Gewinn.

9) Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Euskirchen vereinbart, mit der Maßnahme, dass EMASIT berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Mieters zu klagen.